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   BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67   

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BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67 (https://dejure.org/1971,76)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1971 - VII C 43.67 (https://dejure.org/1971,76)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1971 - VII C 43.67 (https://dejure.org/1971,76)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer Gesetzesfassung durch den Gesetzgeber - Berichtigungsnotwendigkeit als Ausnahme vom Rückwirkungsverbot - Grundlagen der Auslegung unklarer Rechtssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 252
  • MDR 1971, 688
  • DVBl 1971, 505
  • JR 1971, 431
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht ständig angewandt (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 18, 429 [439]; 22, 330 [347]; 23, 12 [32]; 24, 220 [230]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 19. Dezember 1961 (BVerfGE 13, 261 [273]), die das Berufungsgericht für seine Meinung anführt, lediglich abgelehnt, den Willen des Gesetzgebers, ein bei der Gesetzesfassung unterlaufenes Versehen zu berichtigen, als weitere selbständige Ausnahme von dem Verbot der rückwirkenden Gesetzgebung anzuerkennen.

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht ständig angewandt (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 18, 429 [439]; 22, 330 [347]; 23, 12 [32]; 24, 220 [230]).

    Daß eine Steuerordnung auch auf einen längeren Zeitraum zurückwirken kann, wenn sich dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten rechtfertigen läßt, ist im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbes. BVerfGE 22, 330 [347]) bedenkenfrei (vgl. auch BVerwG IV C 87.68 - DVBl. 1969, 273 = DÖV 1969, 359; BVerwG IV C 134.68, DÖV 1970, 861, DVBl. 1970, 838 = ZMR 1971, 66).

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 87.68

    Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenso entschieden (BVerwGE 5, 99 [101]; Beschlüsse vom 24. April 1961, BVerwG VII B 120.60 - KStZ 1961, 159; vom 21. Januar 1964, BVerwG VII B 64.63; Urteil vom 22. November 1968, BVerwG IV C 87.68 - DÖV 1969, 359 = DVBl. 1969, 273 = ZMR 1969, 189).

    Daß eine Steuerordnung auch auf einen längeren Zeitraum zurückwirken kann, wenn sich dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten rechtfertigen läßt, ist im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbes. BVerfGE 22, 330 [347]) bedenkenfrei (vgl. auch BVerwG IV C 87.68 - DVBl. 1969, 273 = DÖV 1969, 359; BVerwG IV C 134.68, DÖV 1970, 861, DVBl. 1970, 838 = ZMR 1971, 66).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Hierbei ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Auslegung anerkannt, daß Rechtssätze, deren Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Ordnung zweifelhaft oder zu verneinen ist, so ausgelegt werden können, daß sie mit der Verfassung vereinbar sind (BVerfGE 2, 266 [282]; 336 [340]; 9, 194 [200]; 8, 274 [304]; 19, 1 [5]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Schranke dieser Auslegung ist der durch Wortlaut und gesetzgeberischen Zweck bestimmte Gesetzessinn; keinesfalls darf das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkte verfehlt oder verfälscht werden (BVerfGE 8, 28 [34]; 19, 248 [253]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Es bestehen keine Bedenken, diese vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte These, es könne im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechterhalten werden, was nach Verfassung und Gesetz aufrechterhalten werden kann (BVerfGE 9, 194 [200]), auch auf die Fälle anzuwenden, in denen der Gesetzgeber sich nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern über das Vorliegen anderer rechtlicher Voraussetzungen geirrt hat.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Obwohl § 20 der Steuerordnung 1965, um den es hier geht, dem Landesrecht angehört, kann das Revisionsgericht die Frage der normerhaltenden Auslegung dieser Vorschrift selbst entscheiden, weil sich das Berufungsgericht aus seiner anderen rechtlichen Beurteilung heraus nicht damit befaßt hat (vgl. BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211]).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Obwohl § 20 der Steuerordnung 1965, um den es hier geht, dem Landesrecht angehört, kann das Revisionsgericht die Frage der normerhaltenden Auslegung dieser Vorschrift selbst entscheiden, weil sich das Berufungsgericht aus seiner anderen rechtlichen Beurteilung heraus nicht damit befaßt hat (vgl. BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 586/58

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Kirchensteuern

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Schranke dieser Auslegung ist der durch Wortlaut und gesetzgeberischen Zweck bestimmte Gesetzessinn; keinesfalls darf das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkte verfehlt oder verfälscht werden (BVerfGE 8, 28 [34]; 19, 248 [253]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
    Das gilt hier besonders deshalb, weil die abgelaufene Steuerordnung eine so regelhafte Abgabe wie die Schankerlaubnissteuer betraf, die auch noch kurz zuvor vom Bundesverfassungsgericht am 30. Oktober 1961 (BVerfGE 13, 181 ff.) ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt worden war.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60

    Vorliegen einer Rückwirkung einer Fremdenverkehrsabgabensatzung - Bestimmung der

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (vgl. zu Beiträgen und Gebühren: BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - IV C 87.68 -, DVBl 1969, S. 273 f.; Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, DVBl 1970, S. 835; BVerwGE 50, 2 ; 64, 218 ; 67, 129 ; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 8 B 13/96 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7/06 -, [...], Rn. 8; für kommunale Steuern: BVerwGE 37, 252 - Schankerlaubnissteuer; Beschluss vom 28. August 2007 - 9 B 15/07-, BFH/NV 2008, Beilage 1, S. 80 - Spielautomatensteuer und Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 30/07 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 - Spielautomatensteuer; vgl. ferner Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 35 [September 2005] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Dem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, einen Beitrag nicht zahlen zu müssen, fehlt die Schutzwürdigkeit, weil die Betroffenen mit der Heranziehung zu einem Beitrag rechnen müssen (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961, a.a.O., S. 272; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [253] undvom 15. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 3.78 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 6 S. 9 [10]).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach herausgestellt, dass der grundsätzlich gegen die Rückwirkung belastender Vorschriften schützende Vertrauensschutz ausnahmsweise dann nicht durchgreift, "wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit d i e s e r Regelung rechnen musste" (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67; Hervorhh. nicht im Original).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 8 B 85.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Der angefochtene Beschluß beruht nicht auf einer Abweichung von dem dafür in der Beschwerdeschrift benannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO): Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, daß das rückwirkende Inkraftsetzen von abgabenrechtlichen Vorschriften mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich unvereinbar ist, daß diese Unvereinbarkeit von Ausnahmen durchbrochen wird und daß eine solche Ausnahme gegeben ist, wenn die Betroffenen mit dem rückwirkenden Inkrafttreten rechnen mußten (s. BA S. 5 f. und BVerwGE 37, 252 [253]).

    Sollte diese Ansicht - wie hier zu unterstellen - von dem Urteil vom 19. Februar 1971 abweichen, so bestünde diese Abweichung darin, daß nach dem Urteil vom 19. Februar 1971 auch andere Umstände geeignet sein können, ein schutzwürdiges Vertrauen auszuschließen (s. dazu BVerwGE 37, 252 [254]).

    Zu den "anerkannten Ausnahmen" (s. BVerwGE 37, 252 [254] und dazu BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [271 f.]) gehört der von der Beschwerde (einzig) als (vielleicht) einschlägig erwähnte Fall, daß "eine aus Versehen entstandene Normenlücke" geschlossen werden soll (Beschwerdeschrift S. 5), nicht .

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89

    Neueinführung von Konzessionsabgaben ist erlaubt

    Fällt wie hier eine Rechtsnorm wegen Verfassungswidrigkeit weg, so dürfen die Betroffenen nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß es damit sein Bewenden habe; sie müssen sich vielmehr darauf einrichten, daß der Gesetz- oder Verordnungsgeber in angemessener Frist auf die für ihn neue Rechtslage reagieren wird (vgl. dazu etwa BVerfGE 13, 261 ; BVerwGE 37, 252 ).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78

    Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung -

    Der Vertrauensschutz greift jedoch dann nicht ein, wenn der Bürger in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (vgl. BVerfGE 13, 261 [272]; 22, 330 [347]; 48, 1 [20]; Urteil des Senats vom 19. Februar 1971 - BVerwG 7 C 43.67 - [BVerwGE 37, 252/253 f.]).

    Durch die rückwirkende Geltung der neuen Gebührenregelung erhielt der angefochtene Gebührenbescheid nachträglich eine rechtliche Grundlage und damit zugleich die Wirkung einer Verjährungsunterbrechung (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Februar 1972 - BVerwG 7 B 17.71 - [Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 13]; ebenso Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1972 - BVerwG 7 B 26.71, 27.71 und 28.71 - vgl. ferner BVerwGE 37, 252 [255]; OVG Münster, Urteil vom 12. November 1969 [OVGE 25, 145/151 f.]).

  • BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74

    Ersatzvornahme - Zahlungsanspruch - Vollziehbarkeit der Verfügung

    Ob der erkennende Senat im vorliegenden Fall die Auslegung dieses § 5 nach den dafür allgemein geltenden Regeln hätte an sich ziehen können, mag auf sich beruhen (vgl. dazu etwa das Urteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - in BVerwGE 37, 252 [257]).
  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 9 K 560/19

    Flächenhaftes Naturdenkmal; Naturgebilde; Höchstgröße; Duldungsverfügung;

    Schranke dieser Auslegung ist der durch Wortlaut und gesetzgeberischen Zweck bestimmte Gesetzessinn; keinesfalls darf das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkte verfehlt oder verfälscht werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 252, juris Rdnr. 36 m.w.N.).

    Ging demnach der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes - bzw. hier der Verordnungsgeber bei Erlass der streitigen Verordnung - von einer rechtlichen Voraussetzung aus, die in Wirklichkeit nicht vorlag, so ist dem Gericht eine Auslegung, die dem Gesetz auch ohne Vorliegen dieser Voraussetzung Sinn und Bestand gibt, jedenfalls dann möglich, wenn diese Auslegung dem aus der Entstehungsgeschichte zu schließenden und mit dem Wortlaut zu vereinbarenden Willen des Gesetzgebers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 252, juris Rdnr. 37 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

    Lässt sich eine Norm aber sowohl in einer Weise auslegen, die zu ihrer Rechtswidrigkeit führt, als auch in einer Weise, die zu ihrer Rechtmäßigkeit führt, so ist die normerhaltende Auslegung zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 -7 C 43.67 -BVerwGE 37, 252).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13

    Heranziehung eines Miterben als Gesamtschuldner für die Abwassergebühr;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach herausgestellt, dass der grundsätzlich gegen die Rückwirkung belastender Vorschriften schützende Vertrauensschutz ausnahmsweise dann nicht durchgreift, "wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste" (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - VII C 43.67; Hervorhh. nicht im Original).
  • BVerwG, 23.02.1972 - VII B 106.70

    Wirksamkeit einer rückwirkenden Steuerordnung - Begründung der Revision mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98

    Pharmazeutische Zentren, Apotheken, Treuhandanstalt, Gewinnabführung

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81

    Verpflichtung zur Zahlung von Kanalbenutzungsgebühren - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 33.87

    Wichtigkeit einer möglicherweise gebotenen und hilfreichen Vernehmung von

  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 23.72

    Heranziehung zu einer Getränkesteuer - Rückwirkende Korrektur einer wegen

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 87.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 89.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 90.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 91.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 92.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 93.67

    Rückwirkender Erlass einer gemeindlichen Steuerordnung - Zahlung einer

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 94.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 88.65

    Rückwirkender Erlass einer gemeindlichen Steuerordnung - Zahlung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2010 - 8 A 507/09

    Anforderungen an die Zulassung der Berufung bei potentiellem Vorliegen

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 17.70

    Erhebung von ersparter Umsatzsteuer - Zahlung eines Ersparnisbetrages -

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 15.70
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 95.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • VG Berlin, 18.09.1990 - 8 A 360.88

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den

  • BVerwG, 13.08.1974 - I B 54.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

  • BVerwG, 27.12.1976 - 4 B 91.76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Revision im

  • BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71

    Steuerrechtliche Ausgestaltung der Zahlungspflicht einer Schankerlaubnissteuer

  • BVerwG, 23.02.1972 - VII B 17.71

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Schankerlaubnissteuer u.a. mit

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 96.67

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verpächterhaftung im

  • BVerwG, 23.06.1971 - VII B 83.69

    Voraussetzungen für die Schankerlaubnissteuer - Rückwirkender Erlass einer

  • BVerwG, 16.02.1973 - VII B 33.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Schankerlaubnissteuer mit

  • BVerwG, 24.02.1972 - VII B 27.71

    Rückwirkende Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 52.67

    Rückwirkung einer Steuerordnung - Vorverlegung des Beginns des ersten

  • BVerwG, 23.06.1971 - VII B 84.69
  • VG Düsseldorf, 25.06.2002 - 17 K 6464/99

    Abfallrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gebührennachforderung für die

  • BVerwG, 25.08.1978 - 7 B 123.77

    Kanalanschlussbeitrag - Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides

  • BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72

    Befugnis des Satzungsgebers zur Ersetzung einer ungültigen Steuerordnung durch

  • BVerwG, 15.08.1974 - VII B 23.73

    Voraussetzung der Schankerlaubnissteuer - Rückwirkender Erlass einer

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